Wärmepumpe und Klimaanlage in Salzburg: wie laut darf es sein?
In Salzburg kann eine Luftwärmepumpe seit 1. August 2025 im Mitteilungsverfahren nach § 3a Baupolizeigesetz aufgestellt werden. Sie gilt als bewilligt, wenn die Behörde nicht binnen vier Wochen reagiert. Voraussetzung sind höchstens 40 dB(A) am Tag und 33 dB(A) in der Nacht an der Nachbargrundgrenze, im reinen Wohngebiet 30 dB(A).
Was in Salzburg anders ist
Salzburg hat feste Zahlen ins Gesetz geschrieben, und sie sind streng. 33 dB(A) in der Nacht an der Grundgrenze ist leiser als ein Flüstern in einem Meter. In engen Tallagen und Ortskernen, wo Häuser nah beieinander stehen und Berghänge Schall zurückwerfen, ist das ohne Planung kaum zu schaffen. Mit Planung schon.
Das Mitteilungsverfahren nach § 3a gilt in dieser Form seit 1. August 2025. Das Formular der Stadt Salzburg wurde im September 2026 neu aufgelegt.
Mitteilungsverfahren nach § 3a, gilt nach vier Wochen als bewilligt. Bedingung: 33 dB(A) nachts an der Grundgrenze, im reinen Wohngebiet 30.
Welches Verfahren in Salzburg gilt
Mitteilung nach § 3a
Grundsätzlich ist eine Luftwärmepumpe bewilligungspflichtig, sie kann aber im Mitteilungsverfahren angezeigt werden. Reagiert die Behörde nicht binnen vier Wochen ab vollständigen Unterlagen, gilt sie als bewilligt.
Schall als Bedingung
Für die Mitteilung müssen an der Nachbargrundgrenze 40 dB(A) am Tag und 33 dB(A) in der Nacht eingehalten sein, im reinen Wohngebiet 30 dB(A) in der Nacht. Eine Bestätigung darüber liegt der Mitteilung bei.
Wo es nicht geht
Im Altstadtschutzgebiet, in Ortsbildschutzgebieten und bei Bauten mit Erhaltungsgebot ist das Mitteilungsverfahren ausgeschlossen. Dort gilt das normale Bewilligungsverfahren.
Klimaanlagen gelten als sonstige technische Einrichtung im Sinn von § 3a. Das Formular der Stadt Salzburg behandelt Luftwärmepumpe und Klimaanlage gemeinsam, in beiden Verfahren. Abgefragt werden Schallleistung je Tageszeit, Tonhaltigkeit, Nachtmodus, Lageplan 1:500, Kältemittel und eine Bestätigung nach EN 378.
Werte im Bewilligungsverfahren und für Klimaanlagen
| Widmung | Tag | Abend | Nacht |
|---|---|---|---|
| Reines Wohngebiet, ruhige Lage (Innenhof) | 40 | 35 | 33 |
| Erweitertes Wohngebiet, Dorf- und ländliches Kerngebiet | 45 | 40 | 35 |
| Übrige Widmungen | 50 | 45 | 40 |
Werte in dB(A) laut Bautechnikverordnung 2025 und Formular der Stadt Salzburg (09/2026). Sie gelten für die Summe aller Anlagen am Grundstück. Im Mitteilungsverfahren gelten die strengeren Werte aus § 3a.
Was das für den Aufstellort heißt
Weil die Werte für die Summe aller Anlagen gelten, zählt eine bestehende Klimaanlage mit, wenn eine Wärmepumpe dazukommt. Zwei gleich laute Geräte sind zusammen 3 dB lauter. Die Nachtabsenkung ist in Salzburg oft das Mittel, mit dem der Nachtwert erreichbar wird, und das Formular fragt sie ausdrücklich ab.
So wird gerechnetReicht der Abstand bei Ihnen?
Schallleistung aus dem Datenblatt, Abstand und Aufstellung eintragen. Liegt der Nachtwert knapp, rechnen wir es auf Ihrem Lageplan nach.
- 30 dB(A), Nacht im reinen Wohngebiet: knapp darüber
- 35 dB(A), Nacht im allgemeinen Wohngebiet: eingehalten
- 40 dB(A), Nacht im Kern- oder Mischgebiet: eingehalten
Vereinfachte Freifeldrechnung ohne Abschirmung, Luftdämpfung und Zuschläge für Tonhaltigkeit. Ersetzt keinen Schallnachweis für die Behörde. Welcher Grenzwert bei Ihnen gilt, hängt von Bundesland, Widmung und Ortsüblichkeit ab.
Worauf wir in Salzburg achten
Vier Wochen statt Monate
Mit vollständigen Unterlagen ist das Mitteilungsverfahren der schnellste Weg. Entscheidend sind vollständige Unterlagen: Lageplan, Datenblätter, Pegelberechnung und Angaben zur Nachtabsenkung. Erst ab Vollständigkeit läuft die Frist.
Leises Gerät zuerst
Bei 30 oder 33 dB(A) in der Nacht entscheidet die Gerätewahl. Wir rechnen vor der Bestellung, welches Gerät am geplanten Platz unter dem Wert bleibt, statt nachher mit Schallschutzhauben nachzubessern.
Altstadt und Ortsbildschutz
In der Stadt Salzburg und in geschützten Ortskernen planen wir von Anfang an im Bewilligungsverfahren, mit einem Aufstellort, der von der Straße nicht einsehbar ist.
Im Mehrparteienhaus gilt § 16 WEG: Zustimmung aller Miteigentümer oder Beschluss des Bezirksgerichts. Weil Salzburg die Summe aller Anlagen beurteilt, lohnt sich im Mehrparteienhaus eine gemeinsame Planung mehrerer Geräte, bevor jede Wohnung einzeln nachrüstet.
Nachbarn, Miteigentümer, Vermieter im ÜberblickSchallnachweis in Salzburg
Lageplan, Datenblatt, Pegelberechnung zur Grundgrenze und die fix programmierte Nachtabsenkung. Als Grundlage für Gemeinde und Hausverwaltung.
Erst rechnen, dann bestellen
Für Wärmepumpen und Klimaanlagen, die wir planen, rechnen wir den Pegel an der Grundgrenze und an fremden Fenstern, bevor das Gerät bestellt wird. Passt es nicht, suchen wir einen anderen Platz oder ein leiseres Gerät.
- Schallberechnung auf Ihrem Lageplan
- Unterlagen für Gemeinde, Hausverwaltung und Miteigentümer
- Nachtabsenkung fix programmiert und protokolliert
- Montage mit Bodenkonsole und Schwingungsdämpfern
Telefon +43 3453 40981, E-Mail office@mr-cooling.at
Schall in Salzburg
Wie laut darf eine Wärmepumpe in Salzburg sein?
Im Mitteilungsverfahren nach § 3a Salzburger Baupolizeigesetz höchstens 40 dB(A) am Tag und 33 dB(A) in der Nacht an der Nachbargrundgrenze, im reinen Wohngebiet 30 dB(A) in der Nacht.
Wie lange dauert das Mitteilungsverfahren in Salzburg?
Die Wärmepumpe gilt als bewilligt, wenn die Behörde nicht binnen vier Wochen ab Einlangen der vollständigen Unterlagen reagiert.
Gilt das Mitteilungsverfahren auch für Klimaanlagen?
Klimaanlagen fallen als sonstige technische Einrichtung unter § 3a. Die Stadt Salzburg behandelt Luftwärmepumpe und Klimaanlage im selben Formular. In Altstadt- und Ortsbildschutzgebieten ist das Mitteilungsverfahren ausgeschlossen.
Quellen
- Salzburger Baupolizeigesetz 1997, § 3a
- Stadt Salzburg, Beschreibung Luftwärmepumpe und Klimaanlage (09/2026)
Stand der Recherche 21. Oktober 2026. Mr Cooling ist ein Fachbetrieb für HVAC und Kältetechnik, keine Rechtsberatung. Auskunft im Einzelfall gibt die Baubehörde Ihrer Gemeinde.
Schall in den anderen Bundesländern
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