Wartung für Kälte- und Klimaanlagen
Eine Wartung ist die planmäßige Prüfung und Reinigung einer Anlage, damit sie ihre Leistung hält und die gesetzlichen Fristen eingehalten sind. Wir warten Klimaanlagen, Kühlräume und Kälteanlagen in Ostösterreich, herstellerunabhängig und auch dann, wenn die Anlage von jemand anderem stammt.
Welcher Bereich passt zu Ihnen?
Die Seiten unterscheiden sich nicht nur im Ortsnamen. Was in Wien anders ist als in der Steiermark, steht dort auch.
Prüffristen nach der F-Gase-Verordnung
Maßgeblich ist die Füllmenge in Tonnen CO2-Äquivalent, nicht das Gewicht in Kilogramm.
| Füllmenge | Prüfintervall | Mit Erkennungssystem |
|---|---|---|
| ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent | alle 12 Monate | alle 24 Monate |
| ab 50 Tonnen CO2-Äquivalent | alle 6 Monate | alle 12 Monate |
| ab 500 Tonnen CO2-Äquivalent | alle 3 Monate | alle 6 Monate |
- Die Spalte rechts gilt, wenn ein funktionierendes Leckage-Erkennungssystem installiert ist. Ab 500 Tonnen CO2-Äquivalent ist ein solches System vorgeschrieben.
- Hermetisch geschlossene und entsprechend gekennzeichnete Anlagen unter 10 Tonnen CO2-Äquivalent sind von der Prüfpflicht ausgenommen.
- Unter 5 Tonnen CO2-Äquivalent besteht keine gesetzliche Prüfpflicht. Eine Wartung ist trotzdem sinnvoll, weil Verschleiss und Verschmutzung davon unberührt bleiben.
- Über jede Prüfung sind Aufzeichnungen zu führen. Bei einer Kontrolle ist das Anlagenbuch das Erste, wonach gefragt wird.
- Prüfungen dürfen nur von zertifiziertem Personal durchgeführt werden.
Grundlage: Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase. Auskunft im Einzelfall gibt der F-Gas-Helpdesk des Umweltbundesamtes. Stand August 2026.
Wartung, kurz erklärt
Wie oft muss eine Kälte- oder Klimaanlage gewartet werden?
Technisch sinnvoll ist einmal jährlich. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Dichtheitsprüfung, und deren Frist richtet sich nach der Füllmenge in Tonnen CO2-Äquivalent: ab 5 Tonnen jährlich, ab 50 Tonnen halbjährlich, ab 500 Tonnen vierteljährlich. Mit einem funktionierenden Leckage-Erkennungssystem verdoppeln sich diese Intervalle.
Wer darf eine Dichtheitsprüfung durchführen?
Nur zertifiziertes Personal. Das schreibt die F-Gase-Verordnung vor. Über jede Prüfung sind Aufzeichnungen zu führen, bei einer Kontrolle ist das Anlagenbuch das Erste, wonach gefragt wird.
In welchen Regionen warten Sie?
In der Steiermark warten wir für Privatkunden, Gewerbe und Industrie. In Wien und Kärnten liegt der Schwerpunkt auf gewerblichen und industriellen Anlagen sowie auf Betreibern mit mehreren Standorten. Der Betrieb sitzt in Obervogau in der Südsteiermark.
Warten Sie auch Anlagen, die Sie nicht errichtet haben?
Ja, das ist bei Wartungsaufträgen der Regelfall. Wir nehmen die Anlage bei der ersten Wartung auf, dokumentieren den Zustand und sagen Ihnen offen, was in Ordnung ist und was nicht.
Frist unklar oder Wartung überfällig?
Sagen Sie uns, welche Anlage bei Ihnen steht. Wir prüfen die Frist und nennen einen Fixpreis.
