Klimaanlagen Wartung in Kärnten
MR Cooling wartet Klimaanlagen und Kälteanlagen in Kärnten, mit Schwerpunkt auf Beherbergungsbetrieben, Gewerbe und Industrie. Gewartet wird bewusst vor der Sommersaison, weil eine Anlage, die im Juli ausfällt, in Kärnten mehr kostet als anderswo.
Kärnten hat eine Eigenheit, die den Wartungskalender bestimmt: Ein großer Teil des Jahresumsatzes vieler Betriebe fällt in zehn Wochen. Wenn in diesen zehn Wochen die Klimaanlage steht, ist der Schaden nicht die Reparaturrechnung, sondern die Bewertung, die ein Gast danach schreibt.
Deshalb legen wir Kärntner Wartungen ins Frühjahr, abgeschlossen vor Saisonbeginn. In der Saison halten wir Kapazität für Störungen frei, statt Wartungstermine dazwischenzuschieben.
Was wir in Kärnten warten
Klimaanlagen in Beherbergungsbetrieben
Zimmergeräte, Multisplit- und VRF-Systeme über alle Einheiten. Filter, Wärmetauscher, Kondensat und Geräuschentwicklung. Ein Gerät, das im Zimmer hörbar wird, ist im Hotel ein Mangel, auch wenn es technisch einwandfrei kühlt.
Küchen- und Lagerkälte
Kühlräume, Kühlzellen und Verbundanlagen im Küchen- und Lagerbereich. Verflüssiger, Abtauung, Türdichtungen und die Temperaturaufzeichnung, die bei einer Kontrolle verlangt wird.
Kaltwassersätze und größere Anlagen
Für Seminarräume, Wellnessbereiche und Verwaltungsgebäude. Hydraulik, Frostschutz, Regelung und Betriebsdrücke.
Klimaanlagen im Gewerbe
Büros, Ordinationen, Verkaufsflächen und Produktionsbetriebe. Derselbe Umfang wie in der Steiermark, nur mit anderem Zeitfenster.
Dichtheitsprüfung nach F-Gase-Verordnung
Durch zertifiziertes Personal, mit Eintrag ins Anlagenbuch und Erinnerung an die nächste Frist. Bei Betrieben mit vielen kleinen Anlagen führen wir die Fristen zusammen.
Saisonvorbereitung als Paket
Wartung, Funktionsprüfung und Mängelliste in einem Termin, abgeschlossen vor Saisonbeginn. Was wir dabei finden, lässt sich im Frühjahr noch in Ruhe reparieren.
Wie oft die Dichtheitsprüfung vorgeschrieben ist
Die Frist richtet sich nicht nach der Kältemittelmenge in Kilogramm, sondern nach der Füllmenge in Tonnen CO2-Äquivalent. Welcher Wert für Ihre Anlage gilt, steht auf dem Typenschild.
| Füllmenge | Prüfintervall | Mit Leckage-Erkennungssystem |
|---|---|---|
| ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent | alle 12 Monate | alle 24 Monate |
| ab 50 Tonnen CO2-Äquivalent | alle 6 Monate | alle 12 Monate |
| ab 500 Tonnen CO2-Äquivalent | alle 3 Monate | alle 6 Monate |
- Die Spalte rechts gilt, wenn ein funktionierendes Leckage-Erkennungssystem installiert ist. Ab 500 Tonnen CO2-Äquivalent ist ein solches System vorgeschrieben.
- Hermetisch geschlossene und entsprechend gekennzeichnete Anlagen unter 10 Tonnen CO2-Äquivalent sind von der Prüfpflicht ausgenommen.
- Unter 5 Tonnen CO2-Äquivalent besteht keine gesetzliche Prüfpflicht. Eine Wartung ist trotzdem sinnvoll, weil Verschleiss und Verschmutzung davon unberührt bleiben.
- Über jede Prüfung sind Aufzeichnungen zu führen. Bei einer Kontrolle ist das Anlagenbuch das Erste, wonach gefragt wird.
- Prüfungen dürfen nur von zertifiziertem Personal durchgeführt werden.
Grundlage: Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase. Auskunft im Einzelfall gibt der F-Gas-Helpdesk des Umweltbundesamtes. Stand August 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung im Einzelfall, wir sehen uns Ihr Typenschild an und sagen Ihnen, welche Frist gilt.
Warum Kärnten einen eigenen Zeitplan braucht
Wir fahren von Obervogau nach Kärnten. Was die Region von der Steiermark unterscheidet, ist weniger die Technik als der Kalender.
Wartung im Frühjahr, nicht in der Saison
Wir arbeiten Kärnten im Block ab, üblicherweise von März bis Mai. In der Hochsaison halten wir bewusst Kapazität für Störungen frei. Wer im Juli eine Wartung anfragt, bekommt von uns einen ehrlichen Termin im Herbst statt eines schnellen Versprechens.
Anfahrt über die Südsteiermark
Der Raum Klagenfurt und Villach liegt von Obervogau aus rund eineinhalb bis zwei Stunden entfernt. Wir bündeln Termine nach Gebiet und Woche, damit die Anfahrt nicht auf der Rechnung landet.
Beherbergung, Gewerbe und Industrie
In Kärnten liegt unser Schwerpunkt auf Betrieben, nicht auf einzelnen Wohnungen. Der Grund ist derselbe wie in Wien: Für eine einzelne Split-Anlage steht die Anfahrt in keinem Verhältnis, und Sie hätten bei einer Störung keinen Termin am selben Tag.
Ein Ansprechpartner für Kälte und Klima
In Beherbergungsbetrieben steht beides im selben Haus: Klimaanlage im Zimmer, Kühlraum in der Küche, oft noch eine Wärmepumpe. Wir warten das in einem Termin, statt drei Betriebe zu koordinieren.
So sieht das bei uns aus
Alle Videos liegen auf unserem eigenen Server – es werden keine Daten an Instagram oder YouTube übertragen.
Klima Wartung Kärnten: die Fragen, die uns erreichen
Wann sollte man in Kärnten die Klimaanlage warten lassen?
Im Frühjahr, abgeschlossen vor Saisonbeginn. Wir arbeiten Kärnten üblicherweise von März bis Mai ab. In der Hochsaison halten wir Kapazität für Störungen frei, deshalb sind Wartungstermine dann kaum verfügbar.
Kommen Sie für eine einzelne Wohnung nach Kärnten?
In der Regel nicht. Die Anfahrt von Obervogau beträgt eineinhalb bis zwei Stunden, das steht bei einer einzelnen Split-Anlage in keinem Verhältnis, und Sie hätten bei einer Störung keinen Termin am selben Tag. Für Beherbergungsbetriebe, Gewerbe und Industrie sind wir dort regelmäßig unterwegs.
Was kostet die Wartung in Kärnten mehr als in der Steiermark?
Bei gebündelten Terminen praktisch nichts, weil sich die Anfahrt auf mehrere Betriebe verteilt. Bei einem Einzeltermin außerhalb unserer Kärnten-Wochen kommt die Anfahrt dazu, und die nennen wir vorher, nicht auf der Rechnung.
Können Sie Klimaanlage und Kühlraum in einem Termin warten?
Ja, und in Beherbergungsbetrieben ist genau das der Regelfall. Zimmerklimaanlagen, Küchenkälte, Kühlräume und Wärmepumpe an einem Tag, mit einer Dokumentation und einer Rechnung.
Gelten in Kärnten andere Prüffristen?
Nein. Die F-Gase-Verordnung ist EU-Recht und gilt in ganz Österreich gleich. Ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent Füllmenge jährlich, ab 50 Tonnen halbjährlich, ab 500 Tonnen vierteljährlich. Was sich unterscheidet, ist bei uns nur der Zeitpunkt im Jahr, zu dem wir kommen.
Wir haben Standorte in Kärnten und in der Steiermark. Geht das in einem Vertrag?
Ja. Ein Wartungsplan über alle Standorte, ein Ansprechpartner, eine Dokumentation. Die Fristen aus der F-Gase-Verordnung führen wir dabei zusammen, damit Sie nicht pro Anlage einen eigenen Kalender brauchen.
Wartung fällig oder Frist unklar?
Sagen Sie uns, welche Anlage bei Ihnen steht. Wir prüfen die Frist und nennen einen Fixpreis.
