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MR Cooling 26 GmbH
Service

F-Gase-Verordnung: Was Betreiber wissen müssen

Benedikt Maresch4 Minuten Lesezeit

Dichtheitsprüfung, Anlagenbuch, Kältemittelausstieg. Welche Pflichten Sie tatsächlich treffen und ab welcher Anlagengröße.

Wer eine Kälte- oder Klimaanlage betreibt, hat Pflichten – auch dann, wenn er sie nicht selbst gebaut hat. Die wichtigsten in verständlicher Form.

Dichtheitsprüfung nach Füllmenge

Maßgeblich ist nicht die Kilogrammzahl allein, sondern das CO₂-Äquivalent – Füllmenge mal Treibhauspotenzial des Kältemittels. Ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent besteht eine regelmäßige Prüfpflicht, die Intervalle verkürzen sich mit steigender Menge. Eine Anlage mit Leckage-Erkennungssystem darf längere Intervalle nutzen.

Praktisch heißt das: Eine übliche Splitanlage im Wohnhaus fällt meist nicht darunter. Ein Kaltwassersatz, eine größere Kälteanlage im Gewerbe oder eine VRF-Anlage im Bürogebäude sehr wohl.

Anlagenbuch

Für prüfpflichtige Anlagen ist eine Dokumentation zu führen: Kältemittelart und -menge, durchgeführte Prüfungen, nachgefüllte oder entnommene Mengen, ausführender Betrieb. Bei einer Kontrolle wird dieses Buch verlangt, nicht die Rechnung.

Der Kältemittelausstieg betrifft auch Bestandsanlagen

Die zulässigen Mengen an hoch treibhauswirksamen Kältemitteln werden schrittweise reduziert. Für Betreiber heißt das nicht, dass die Anlage stillgelegt werden muss – aber dass Nachfüllmengen teurer und irgendwann schwer verfügbar werden. Wer eine ältere Anlage mit R404A oder R410A betreibt, sollte den Umstiegszeitpunkt planen statt ihn abzuwarten.

Wer die Arbeiten durchführen darf

Arbeiten am Kältekreis dürfen nur zertifizierte Personen ausführen. Das gilt auch für das Nachfüllen. Wer das von einem nicht zertifizierten Betrieb machen lässt, haftet als Betreiber mit.

Wir führen das Anlagenbuch für unsere Wartungskunden mit und erinnern rechtzeitig an fällige Prüfungen. Das ist kein Zusatzprodukt, das gehört zu einem Wartungsvertrag dazu.

Dazu im Bewegtbild

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